Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Ringing Spurs Consulting Group, Inc. dba. Ski Wild West, - nachstehend Ski Wild West abgekürzt - zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäss §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach Bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
1. Geltungsbereich dieser Reisebedingungen
1.1. Die vorliegenden Reisebedingungen gelten ausschliesslich für die Tätigkeit von Ski Wild West als Pauschalreiseveranstalter und deren Pauschalangebote.
1.2. Sie gelten nicht für die Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen, insbesondere Flüge, Unterkünfte und Lifttickets, soweit bei solchen Vermittlungsvorgängen seitens Ski Wild West nicht nach den Grundsätzen des § 651a Abs. (2) BGB der Anschein erweckt wird, vertraglich vorgesehene Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Ski Wild West den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Ski Wild West für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Ski Wild West nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Ski Wild West hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2.3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Ski Wild West herausgegeben werden, sind für Ski Wild West und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Ski Wild West gemacht wurden.
2.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Ski Wild West den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
2.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Ski Wild West zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ski Wild West dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Ski Wild West nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
2.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Ski Wild West vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Ski Wild West vor, an das Ski Wild West für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Ski Wild West die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
3. Bezahlung
3.1. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig. Diese beträgt, soweit im Einzelfall, insbesondere bei Unterbreitung eines speziellen Vertragsangebots und dessen Annahme durch den Kunden im Wege individueller Ausarbeitung und Vertragsverhandlungen mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird, 30 % des Reisepreises. Die Restzahlung wird 6 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.
3.2. Soweit Ski Wild West zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
3.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Ski Wild West berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäss Ziffer 5. zu belasten.
4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Ski Wild West nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Ski Wild West ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Ski Wild West in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Ski Wild West über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
5. Preiserhöhung
Ski Wild West behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Ski Wild West den Reisepreis nach Massgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Ski Wild West vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Ski Wild West vom Kunden verlangen.
5.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Ski Wild West erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Ski Wild West verteuert hat.
5.4. Eine Erhöhung nach Ziffer 4.1 bis 4.3 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Ski Wild West nicht vorhersehbar waren.
5.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Ski Wild West den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Ski Wild West in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von Ski Wild West über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Ski Wild West unter der nachstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Ski Wild West den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Ski Wild West, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
6.3. Ski Wild West hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet. Ski Wild West kann diesen Entschädigungsanspruch
gemäß § 651 i Abs. 3 BGB wie folgt pauschalieren: Bis 120 Tage vor Reiseantritt erhält Ski Wild West maximal Euro 100 pro Person. Sollte die Stornierung 120 bis 90 Tage vor Reiseantritt erfolgen, erhöht sich der Betrag auf Euro 150 pro Person.
Nach dem 90. Tag vor Reisebeginn betragen die Rücktrittsgebühren:
bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises ohne gebuchte Flug- & Lifttickets
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises ohne gebuchte Flug- & Lifttickets
ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises ohne gebuchte Flug- & Lifttickets
ab dem 8. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises ohne gebuchte Flug- & Lifttickets
ab dem 4. Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises ohne gebuchte Flug- & Lifttickets
Ausnahmen von der Standardregelung bei:
1. Charterflügen:
Entsprechend der Ausschreibung in den separaten Flugpreislisten
2. Lifttickets:
Rücktrittskosten für gebuchte Lifttickets betragen in jedem Fall 100%.
3. Flugtickets:
Rücktrittskosten für gebuchte Flugtickets betragen 100% - ausgenommen umbuchbare oder erstattbare (ganz oder teilweise) Flugtickets.
4. Heliskiing-, Catskiing- & Hundeschlitten Reisen:
Bei allen Heliskiing-, Catskiing und Hundeschlitten Reisen ist Ski Wild West nur Vermittler. Es gelten die Reise-, Zahlungs- u. Stornobedingungen der jeweiligen Veranstalter.
5. Vermittelte Reisen:
Bei allen vermittelten Reisen ist Ski Wild West eben nur Vermittler. Es gelten die Reise-, Zahlungs- u. Stornobedingungen der jeweiligen Veranstalter.
6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Ski Wild West nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
6.5. Ski Wild West behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Ski Wild West nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht Ski Wild West einen solchen Anspruch geltend, so ist Ski Wild West verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6. Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das gesetzliche Recht des Kunden gemäss § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
6.7. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann Ski Wild West bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von EUR 25, pro Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäss Ziffer 5. zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäss angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Ski Wild West wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Ski Wild West kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Ski Wild West nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Mass vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Ski Wild West, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschliesslich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
10. Obliegenheiten des Kunden
10.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit Ski Wild West wie folgt konkretisiert
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von Ski Wild West (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von Ski Wild West wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber Ski Wild West unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt, insbesondere die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
10.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von Ski Wild West nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Ski Wild West anzuerkennen.
10.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Ski Wild West erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Ski Wild West oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Ski Wild West oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
10.4. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Ski Wild West anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung von Ski Wild West für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Ski Wild West für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2. Die deliktische Haftung von Ski Wild West für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3. Ski Wild West haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Ski Wild West sind. Ski Wild West haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Ski Wild West ursächlich geworden ist.
11.4. Die Teilnahme an geführten Skireisen und Gruppenskireisen mit Guides erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Gruppenskireisen begleiten die Guides die Gruppe auf Pisten und im freigegebenen freien Gelände - sie "führen" jedoch nicht und geben auch keinen Skiunterricht. Sicherlich werden Sie auch Tipps geben, ob und welches Gelände für verschiedene Könnenstufen geeignet ist. WICHTIG: Die endgültige Entscheidung liegt aber jeweils beim Einzelnen! Voraussetzung für das Skifahren mit einem Guide in der Gruppe, ist die unterschriebene Verzichtserklärung / Haftungsausschluss jedes Teilnehmers.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Ski Wild West unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
12.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Ski Wild West oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ski Wild West beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ski Wild West oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ski Wild West beruhen.
12.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
12.4. Die Verjährung nach Ziffer 12.2 und 12.3 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
12.5. Schweben zwischen dem Kunden und Ski Wild West Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Ski Wild West die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Ski Wild West wird deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Ski Wild West nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3. Ski Wild West haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Ski Wild West eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Ski Wild West findet ausschliesslich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
14.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Ski Wild West im Ausland für die Haftung von Ski Wild West dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschliesslich deutsches Recht Anwendung.
14.3. Der Kunde kann Ski Wild West nur an deren Sitz verklagen.
14.4. Für Klagen von Ski Wild West gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden massgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Ski Wild West vereinbart.
14.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Ski Wild West anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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